
Passivrauchen am Arbeitsplatz? Nicht mehr in der Schweiz!
Seit dem 1. Mai 2010 gilt in der Schweiz die Regelung, am Arbeitsplatz und an allen Stellen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, nicht zu rauchen. Das Gesetz hat zum Ziel, unfreiwilligem Passivrauchen von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in geschlossenen Räumen entgegenzuwirken.
Rauchpausen und Raucherzonen unterschiedlicher Firmen
Durch diese neue Regelung treten natürlich Stimmen des Unmuts zu Tage, da Raucher ihren täglichen Nikotinkonsum in Gefahr sehen. Diese Stimmen sind mit ein Grund, weshalb viele Firmen so genannte Raucherecken und oftmals sogar Raucherzonen, beispielsweise in Kantinen, anbieten. Letztlich sollten sich betroffene Arbeitnehmer trotzdem vor Augen führen, dass im Bezug auf diese Pausen kein arbeitsrechtlicher Anspruch gegeben sei. Als Faustregel bezüglich dieser Arbeitsunterbrechungen gilt, dass Personen, deren Arbeitszeit sechs Stunden am Tag überschreitet, in etwa dreißig Minuten Pause in Anspruch nehmen dürfen. Ob sich der Beschäftigte die Zeit in kleine Raucherpausen à fünf Minuten einteilt, oder sich eine große Pause gönnt, um einen Snack zwischendurch mit einer Verdauungszigarette zu kombinieren, bleibt bei den meisten Unternehmen ihm überlassen.
Obwohl viele Firmen spezielle Zonen für Raucher organisiert und eingerichtet haben, in denen beispielsweise Aschenbecher und Abfalleimer aufgestellt sind, besteht aber kein Freipass im Bezug auf die Raucherpause. Befindet sich der Mitarbeiter beispielsweise in einer Besprechung, so ist es nicht möglich, dass er sich die Ruhephase einfach aussucht. In solch wichtigen Fällen ist der Arbeitgeber sogar befugt, das Rauchen zu unterbinden und mit Strafen zu ahnden.
Was spricht gegen das Rauchverbot am Arbeitsplatz?
Neben solch einfachen Gründen, dass ein Rauchverbot am Arbeitsplatz wohl kaum den grundsätzlichen Zigarettenkonsum eindämmen und sich somit die Gesundheit der Betroffenen verbessern könnte, ist es zudem keine optimale Lösung, rauchende Mitarbeiter auf die Straße bzw. vor das Unternehmen vor die Tür zu schicken. Einem Passanten offenbart sich ein trauriges Bild, wenn vor einem renommierten Unternehmen Akademiker in Anzügen in Grüppchen vor der Tür stehen und gierig an ihrer Zigarette ziehen.
Darüber hinaus sollte das Networking unter Rauchern nicht unterschätzt werden – beim Rauchen treffen sich Mitarbeitende querbeet, vom Lehrling bis zum Chef, und so entstehen Kontakte, die ohne das Rauchen vielleicht nicht zustande gekommen wären. Letztlich ist es aber wohl die Freiheit jedes einzelnen beschäftigten Individuums, die es möglich macht, dass prinzipiell jedem eine eigene Einteilung seines Tabakkonsums zugestanden werden sollte.
Warum also trotzdem das Rauchverbot?
Einer der wichtigsten Gründe für das Rauchverbot ist die schädliche Wirkung von Passivrauch auf nichtrauchende Kolleginnen und Kollegen. Gerade im Bezug auf die Freiheit jedes Einzelnen sollte es auch Nichtrauchern zugestanden werden, in einem rauchfreien Klima ihrer Arbeit nachzugehen. Viele Raucherinnen und Raucher sagen zudem, dass sie es eigentlich schätzen, in einem rauchfreien Büro zu arbeiten.