
Einer Seco-Studie zufolge schleppt sich jede(r) zweite Erwerbstätige in der Schweiz einmal im Jahr trotz Grippe zur Arbeit. Oft wird als Grund dafür die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes angegeben. Präsentismus nennt sich dieses Phänomen. Dabei ist vielen Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern nicht klar, dass gerade dieses Pflichtbewusstsein dem Unternehmen mehr schadet als hilft.
Grippe bedeutet Ansteckungsgefahr
Sollten Sie an Grippe erkrankt sein und dennoch zur Arbeit gehen, kann Folgen haben: Ihre Kolleginnen und Kollegen können sich mit den Influenza-Viren anstecken. Bei der gemeinsamen Nutzung von Büro- und Freizeiträumen ist das schnell geschehen. Haben Sie Kontakt zu Kunden, so laufen Sie beim unverzichtbaren Händeschütteln Gefahr, diese auch anzustecken. Der daraus resultierende Ausfall an Kollegen und Kunden kostet Ihre Firma viel Zeit und Geld. Zudem würde dies bedeuten, dass der Arbeitgeber nicht seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt, seine Belegschaft vor Ansteckungen zu schützen. Bedenken Sie auch die eigene Gefahr eines Rückfalls.
Grippe bedeutet Leistungsabfall
Bei der hohen Ansteckungsgefahr, die mit der Grippe am Arbeitsplatz einher geht, sollten Sie sich die Frage stellen, was die erzwungene Anwesenheit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber überhaupt bringt. Es ist kein Geheimnis, dass der Körper während einer Grippe zu einem großen Teil damit beschäftigt ist, die Viren zu bekämpfen und sich zu erholen. Dementsprechend schlecht sind sowohl die Konzentration als auch die körperliche Leistung. Egal also, ob Sie im Büro arbeiten oder draußen im Einsatz sind – Ihre Arbeitsleistung wäre bei einer Erkrankung sehr wahrscheinlich nicht die beste. So führen laut einer Studie der amerikanischen Cornell University kranke Mitarbeiter am Arbeitsplatz mit ihrer Ansteckungsgefahr und dem Leistungsabfall zu einem dreimal höheren Produktivitätsverlust als kranke Mitarbeiter daheim.
Fragen Sie Ihren Arzt
Aufgrund dieser Nachteile beim Arbeiten trotz Grippe wird dazu geraten, bei Grippe oder auch bei einer starken Erkältung für ein paar Tage zu Hause das Bett zu hüten und sich richtig auszukurieren. Denken Sie außerdem daran, bei krankheitsbedingten Abwesenheiten mit mehr als – je nach Arbeitsvertrag – drei oder vier Tagen ein Arztzeugnis vorzulegen. Ohnehin empfiehlt es sich, bei grippeähnlichen Symptomen den Arzt aufzusuchen, um andere mögliche, gar schwerwiegende Erkrankungen auszuschließen. Dabei kann der Arzt Sie auch in der Frage beraten, inwieweit Sie während der Krankschreibung anderen Aktivitäten nachgehen können. Gute Besserung!